Auszüge aus der Satzung
1. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Echinos e.V. – Verein zur gegenseitigen Förderung von Mensch und Natur.“
- Er hat seinen Sitz in Buchenbach und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Freiburg eingetragen.
- Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
2. Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Ziele sind:
- Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege durch Förderung gesundheitlicher Prävention und Selbsthilfe.
- Förderung der Hilfe von Menschen mit Behinderung.
- Förderung der Volksbildung auf dem Gebiet der Sinnesschulung und Naturbegegnung.
- Förderung von Forschung und Wissenschaft im Bereich Naturforschung.
Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch:
- Gesundheitsvorsorge durch Förderung der gesundheitlichen Prävention und der gesundheitlichen Selbsthilfe i.S. der §§ 20 bis 24 des SGB V durch Erfahrungsmöglichkeiten im Bereich Naturbegegnung, Sinnesschulung und künstlerischer Tätigkeit.
- Ermöglichung der Teilhabe psychisch kranker Menschen an Bildung, Tagesstruktur und Beschäftigung mit dem Angebot begleitender gärtnerischer Arbeit für Menschen in Krankheit, Umbruch oder Krise.
- Unterstützung von Rehabilitation und langfristiger Integration in Kooperation mit anderen Trägern in diesem Bereich.
- Bildungsangebote durch Kurse, Seminare, Aus- und Weiterbildungen sowie vergleichbaren Lehrveranstaltungen, die in Einklang mit der Satzung stehen.
- Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Erfahrungen und alle Arten von Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit dem genannten Satzungszwecken.
- Durchführung von Forschungsprojekten in Zusammenhang von Heil- und Kräftewirkungen von Heilpflanzen, Lebensmittel und Naturkräften.
- Förderung wissenschaftlicher Projekte entsprechend den Satzungszielen.
- Erstellen u. Bereitstellung von Räumlichkeiten und gärtnerischer Flächen für oben genannte Angebote.
- Kooperation mit gemeinnützigen Trägern mit verwandten Zielsetzungen.
3. Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.